Sie können jederzeit einen beliebigen Betrag der a.r.s.-Stiftung spenden. Wir werden Ihnen hierfür eine Spendenquittung zur Vorlage beim Finanzamt ausstellen, es sei denn der Betrag liegt unter 200,– €/Jahr. Dann reicht der Einzahlungsbeleg.
Zuwendungen an eine gemeinnützige Körperschaft können gemäß §10b Abs.1 EStG jährlich insgesamt bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte als Sonderausgaben abgezogen werden. Damit wir Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen können, schreiben Sie bitte Ihre Anschrift in den Verwendungszweck.
Sie können auf Wunsch an die a.r.s.-Stiftung spenden, ihr gegenüber aber auch anonym bleiben, indem Sie dies als zweckgebundenen Spende zugunsten der a.r.s-Stiftung über die GLS-Treuhand e.V. tun.
Spenden werden unmittelbar, vollständig und zeitnah zur Studierenden-Förderung verwendet.