Unterstützen Sie die Stiftung

Sie möchten die Stiftungsziele unterstützen?

Sie haben mehrere Möglichkeiten dazu:

– Geld ohne Widerrufsrecht der Stiftung zur Verfügung stellen

  •  Sie können Zuwendungen/Spenden (als Schenkung ohne Widerruf, bzw. „freie Vermögens-Spende“) mit der Auflage machen, diese baldig teilweise oder im vollen Umfang auszuschütten und damit direkt einem der Stiftungszwecke zukommen zu lassen.
  • Sie können mit einer beliebigen Zustifung (als Schenkung ohne Widerruf, bzw. „freie Vermögensstock-Spende“ ) das Stiftungskapital im Stiftungsstock erhöhen und damit langfristig – aber jährlich nur im geringeren Umfang – für Auszahlungen sorgen. Diese Zustiftungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der GLS-Treuhand.

Beide Formen werden mit einer entsprechenden Spendenbeschenigung der GLS-Treuhand e.V. quittiert. Weitere Informationen dazu können Sie auch gerne direkt bei der GLS-Treuhand e.V. anfordern.

– Geld mit Widerrufsrecht der Stiftung zur Verfügung stellen

Sie können der a.r.s.-Stiftung aber auch Geld zur Erhöhung des Kapitalstocks als Schenkung auf Widerruf, bzw. „bedingte Schenkung“ zur Verfügung stellen. Im Falle des persönlichen Bedarfs kann eine Schenkung auf Widerruf teilweise oder ganz rückgängig gemacht werden. In einem solchen Fall verschenkt der Geld-zur-Verfügung-Stellende (vorerst nur) den für diesen Zeitraum möglichen finanziellen Ertrag aus der geschenkten Summe. Dabei sind keine Spendenquittungen ausstellbar.

Weitere Informationen hierzu erteilt Ihnen gerne die GLS-Treuhand e.V.

Im Falle von größeren Zustiftungen kommen die Stiftungsgründer auf Wunsch der Zustifter gerne über die Formen der Zusammenarbeit ins Gespräch.