Wie läuft der Entscheidungsprozess zu einem innerhalb der a.r.s.-Stiftung ab?
Anträge werden zunächst auf formelle Vollständigkeit hin überprüft, bevor sie an das Entscheidungsgremium weitergereicht werden. Dieses fällt möglichst zeitnah die Entscheidung, in Spezialfragen ggfs. unter Hinzuziehung von Fachleuten. Unter Umständen können Förderungen nicht sofort beginnen.
Sollte sich die a.r.s.-Stiftung für eine Förderung entscheidet, werden Sie bald möglichst schriftlich informiert.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung durch die a.r.s.-Stiftung besteht nicht. Die Entscheidung zur Vergabe von Mitteln geschieht von Fall zu Fall.
Feste Fördersummen sind nicht vorgesehen. Zuwendungen im Rahmen der Stiftungszwecke geschehen üblicherweise in Einmalzahlungen.
Absagen schicken wir Ihnen per E-Mail oder in einem Brief. Zu den genauen Gründen einer Absage äußern wir uns grundsätzlich nicht. Sehen Sie bitte von Nachfragen ab. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kann der Antrag finanziell nicht von der a.r.s.-Stiftung unterstützt werden, aber grundsätzlich für förderungswürdig angesehen, wird er wenn möglich gerne an befreundete Themenstiftungen oder Stiftungsfonds und Stiftungen zur ihrerseitigen Beurteilung einer Förderung weitergeleitet. Darüber werden Sie benachrichtigt.
Wie lange muss ich warten, bis über meinen Förderantrag entschieden wurde?
In der Regel brauchen wir vier bis sechs Wochen bis zur Entscheidung. In dieser Zeit bitten wir Sie, von Nachfragen abzusehen. Sollte es doch einmal länger dauern, erhalten sie einen Zwischenbescheid.
In welcher Höhe fördert a.r.s.-Stiftung in der Regel?
Die a.r.s.-Stiftung fördert im Rahmen ihrer begrenzten Möglichkeiten.
Projekt-Förderungen werden anteilig am Kostenplan zugesprochen.
Aus welchen Unterlagen besteht ein vollständiger Projektförderungs-Antrag?
- Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag auf eine a.r.s.-Projektförderung
- Ausführliche Begründung des Projektes /-antrages,
- Darstellung der Versuche Gelder woanders einzuwerben; mit welchem Ergebnis? Welche Geldgeber gibt es noch?,
- Finanz u. Kostenplan für das Forschungsprojekt
- Ggfs. weiter hilfreiche Informationen, die die Entscheidung positiv beeinflussen können.
- Die unterschriebene Datenschutzerklärung
- ggfs.: Vereinsregister- oder Handelsregisterauszug (nicht älter als 5 Jahre)
- ggfs.: Nachweis über die Gemeinnützigkeit bzw. Freistellungsbescheid (nicht älter als 3 Jahre)
- ggfs.: rechnerischer Abschluss und sachlicher Bericht über Ihre Aktivitäten des letzten Geschäftsjahres
- ggfs.: gültige Satzung
In welcher Form können Sie Anträge bei der a.r.s.-Stiftung/ GLS Treuhand e.V. einreichen?
Bitte schicken Sie Ihren elektronischen Antrag an:
oder reichen Sie ihn über diese Webseite ein (die dort gelisteten Formulare sind aber nicht identisch mit den auf der a.r.s-Seite verlinkten!)
Bitte beachten Sie, dass wir nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anträge bearbeiten können.
Weiterhin möchten wir Sie bitten uns keine Anträge zu faxen. Herzlichen Dank!
Was geschieht am Ende der Förderungszeit?
Die vereinbarte Förderungszeit läuft mit der letzten Zahlung ohne weitere Formalitäten aus.
Die Stiftung wünscht sich aber von Ihnen
– einen kurzen Bericht über den Erfolg Ihrers Projektes