Wie läuft der Entscheidungsprozess zu einem Antrag innerhalb der a.r.s.-Stiftung ab?
Anträge werden zunächst auf formelle Vollständigkeit hin überprüft bevor sie an das Entscheidungsgremium weitergereicht werden. Dieses fällt möglichst zeitnah die Entscheidung, in Spezialfragen ggfs. unter Hinzuziehung von Fachleuten.
Sollten sich die a.r.s.-Stiftung für eine Förderung entscheiden, werden Sie bald möglichst schriftlich informiert.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung durch die a.r.s.-Stiftung besteht nicht.
Kann der Antrag finanziell von der a.r.s.-Stiftung nicht unterstützt werden, wurde aber grundsätzlich für förderungswürdig gehalten, wird er – wenn möglich – gerne an befreundete Themenstiftungen oder Stiftungsfonds und Stiftungen zur ihrerseitigen Beurteilung zur Förderung weitergeleitet. Darüber werden Sie benachrichtigt.
Absagen schicken wir Ihnen per E-Mail oder in einem Brief. Zu den genauen Gründen einer Absage äußern wir uns grundsätzlich nicht. Sehen Sie bitte von Nachfragen ab. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Wie lange muss ich warten, bis über meinen Förderantrag entschieden wurde?
In der Regel brauchen wir vier bis sechs Wochen bis zur Entscheidung. In dieser Zeit bitten wir Sie, von Nachfragen abzusehen. Sollte es doch einmal länger dauern, erhalten sie einen Zwischenbescheid.
In welcher Höhe fördert a.r.s.-Stiftung in der Regel?
Die a.r.s.-Stiftung fördert im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Studienförderungen werden bevorzugt behandelt. Projektanträge können nur nachrangig und dann auch nur im kleineren finanziellen Rahmen (derzeit vierstellige Summen nicht überschreitend) berücksichtigt werden.
Aus welchen Unterlagen besteht ein vollständiger Projekt-Antrag?
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Ausführliche Begründung des Projektes /-antrages,
- Darstellung der Versuche Gelder woanders einzuwerben; mit welchem Ergebnis? Welche Geldgeber gibt es noch?,
- Finanz u. Kostenplan für das Forschungsprojekt
- Ggfs. weiter hilfreiche Informationen, die die Entscheidung positiv beeinflussen können.
- Die unterschriebene Datenschutzerklärung
- ggfs.: Vereinsregister- oder Handelsregisterauszug (nicht älter als 5 Jahre)
- ggfs.: Nachweis über die Gemeinnützigkeit bzw. Freistellungsbescheid (nicht älter als 3 Jahre)
- ggfs.: rechnerischer Abschluss und sachlicher Bericht über Ihre Aktivitäten des letzten Geschäftsjahres
- ggfs.: gültige Satzung
In welcher Form können Sie Anträge bei der a.r.s.-Stiftung/GLS Treuhand e.V. einreichen?
Bitte schicken Sie Ihren elektronischen Antrag an:
oder reichen Sie ihn über diese Webseite ein (die dort gelisteten Formulare sind aber nicht identisch mit den auf der a.r.s-Seite verlinkten!)
Bitte beachten Sie, dass wir nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anträge bearbeiten können.
Weiterhin möchten wir Sie bitten uns keine Anträge zu faxen. Herzlichen Dank!