Im Rahmen der bislang beschränkten Mittel der a.r.s.-Stiftung sollen auch (kleinere) Anträge im Künste, Kulturbereich berücksichtigt werden.
Da ein finanzieller Zuspruch nicht gewiss ist, reicht es anfangs (damit Sie hierfür nicht unnötig viel Arbeit investieren), wenn Sie eine Antrags-Voranfrage an die a.r.s.-Stiftung stellen. Diese muss folgende Fragen beantworten:
- Wer ist der Antragsteller, wer ist an dem Projekt beteiligt?
- Worum dreht es sich bei diesem Projekt? (nicht vollausführlich)
- Wie hoch ist in etwa die von der Stiftung erhoffte Summe?
- Wann wird die Zuwendung gebraucht?
Im Falle, dass eine positive Vorentscheidung signalisiert, dass sich der Aufwand für einen vollständigen Antrag lohnt, wird im Weiteren zur genauen Prüfung erwartet:
- Ausführliche Begründung des Projektes /-antrages,
- Darstellung der Versuche Gelder woanders einzuwerben; mit welchem Ergebnis? Welche Geldgeber gibt es noch?,
- Finanz u. Kostenplan für das Kunst- und Kulturprojekt
- Ggfs. weiter hilfreiche Informationen, die die Entscheidung positiv beeinflussen können.
- Die unterschriebene Datenschutzerklärung
- ggfs.: Vereinsregister- oder Handelsregisterauszug (nicht älter als 5 Jahre)
- ggfs.: Nachweis über die Gemeinnützigkeit bzw. Freistellungsbescheid (nicht älter als 3 Jahre)
- ggfs.: rechnerischer Abschluss und sachlicher Bericht über Ihre Aktivitäten des letzten Geschäftsjahres
- ggfs.: gültige Satzung